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Rechtsprechung im Arbeitsrecht |
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I. Wichtige Urteile zum Problemkreis der Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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1. Kündigung des Arbeitsvertrages wegen Betriebsstillegung Entschließt sich der Arbeitgeber zur schnellstmöglichen Betriebsstillegung und daher dazu,
ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Termin zu kündigen
und zur Abarbeitung der noch vorhandenen Aufträge bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer nur noch während des Laufs der jeweiligen Kündigungsfrist einzusetzen, liegt hinsichtlich der infolge dieser Entscheidung ausgesprochenen Kündigungen grundsätzlich eine soziale Rechtfertigung im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes vor.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 - veröffentlicht in Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) 2001, S. 7192. Anfechtung des Arbeitsvertrages bei falscher Beantwortung der Frage nach einer
Schwerbehindeung Beantwortet der Arbeitnehmer im Rahmen des Einstellungsgesprächs die arbeitgeberseitige Frage nach der Schwerbehinderung falsch, ist der Arbeitgeber dann nicht zur Anfechtung des Arbeitsvertrages
berechtigt, wenn die Schwerbehinderung für ihn offensichtlich war und daher bei ihm kein Irrtum entstanden ist. - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.12.2000 - 2 AZR 380/99 - veröffentlicht in NZA 2001, S. 3153.
Unterzeichnung des Arbeitszeugnisses bei leitenden Mitarbeitern Ist ein Arbeitnehmer der Geschäftsführung direkt unterstellt gewesen, muß das Arbeitszeugnis
von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterzeichnet werden. Dabei muß aus dem Zeugnis die Position des Unterzeichnenden als Mitglied der Geschäftsleitung hervorgehen. - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.2001 - 9 AZR 392/00
- Pressemitteilung des BAG Nr. 41/20014. Schlußformel im Arbeitszeugnis Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine Schlußformel im Arbeitszeugnis, die einen Dank des Arbeitgebers und die guten Wünsche für die Zukunft enthält (z.B.:”Wir bedauern sein Ausscheiden und
danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Herrn XY alles Gute und weiterhin viel Erfolg.”). - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - Pressemitteilung des BAG Nr. 8/20015.
Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages Ein Arbeitnehmer muß sich auch vor Abschluß eines Aufhebungsvertrages
selbst über die rechtlichen Folgen dieses Schrittes Klarheit verschaffen. - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2001 - 8 Sa 515/01
(Vorinstanz: Arbeitsgericht Wesel) |
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II. Wichtige Rechtsprechung zu arbeitsvertraglichen Fragestellungen |
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1. Kürzung einer arbeitsleistungsbezogenen Sonderzahlung Zahlt der Arbeitgeber ein 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzuwendung, so hat der
Arbeitnehmer für Zeiten, in denen er bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wegen Überschreitung des Entgeltfortzahlungszeitraums keinen Entgeltfortzahlungsanspruch mehr hat, auch keinen auf diesen Zeitraum entfallenden anteiligen
Anspruch auf die Sonderzuwendung. Eine ausdrückliche Kürzungsvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich. - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2001 - 10 AZR 28/00 - veröffentlicht in NZA 2001, S. 7852.
Weisungsrecht des Arbeitgebers Das arbeitgeberseitige Weisungsrecht
hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeitsleistung wird nicht dadurch eingeschränkt, daß der Arbeitgeber bei Abschluß des Arbeitsvertrages auf die betriebliche Regelung über Zeit und Ort des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit, die für den Arbeitsbereich des Arbeitnehmers gilt, hingewiesen hat. Eine Einschränkung tritt grundsätzlich auch nicht dadurch ein, daß der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum nicht von seinem diesbezüglichen Weisungsrecht Gebrauch gemacht hat.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - veröffentlicht in NZA 2001, S. 7803. Ausschlußfrist im Arbeitsvertrag Eine im Arbeitsvertrag enthaltene Ausschlußfrist, die die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
binnen eines Monats ab deren Fälligkeit und bei Ablehnung oder Nichtäußerung innerhalb zweier Wochen die gerichtliche Geltendmachung binnen eines weiteren Monats vorsieht, ist zulässig. - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2000 -
10 AZR 168/00, veröffentlicht in NZA 2001, S. 7234. Firmenwagen während der Mutterschutzfristen Ist der Arbeitnehmerin ein Firmenwagen zum unbeschränkten privaten Gebrauch unwiderruflich überlassen worden, so ist er der
Arbeitnehmerin grundsätzlich sowohl während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots als auch während der Mutterschutzfristen weiterzugewähren. - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.10.2000 - 5 AZR 240/99
, veröffentlicht in NZA 2001, S. 445 5. “Abfeiern” von Ansprüchen auf Überstundenvergütung durch Freistellung? Ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart, daß “alle geleisteten Überstunden vergütet” werden, kann der
Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers nicht durch eine einseitig erklärte Freistellung von der Arbeitspflicht erfüllen. - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2001 - 9 AZR 307/00, Pressemitteilung des BAG Nr. 59/2001 |
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III. Aktuelle Pressemitteilungen des Bundesarbeitsgerichts |
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zuletzt geändert am Sonntag, 19. Juni 2011 |
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