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Rechtsanwalt Dr. Stefan Kramer - Zur Person und Kanzlei |
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Geboren 1963, seit 1995 Rechtsanwalt, 1995 - 2002 Sozietät Ritter, Gross & Partner, Hannover, seit 2003 Gründungs-Partner der Sozietät BRÜGGEHAGEN + KRAMER, Hannover, seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 1995
ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. |
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Dr. Stefan Kramer absolvierte eine juristische Ausbildung, die bereits während des Studiums in Göttingen und München sowie des Referendariats in Hamburg mit einer
Spezialisierung im Arbeitsrecht verbunden war (Teilnahme u.a. an arbeitsrechtlichen Lehrveranstaltungen von Prof. Dres. Franz Gamillscheg, Prof. Dr. Götz Hueck und Prof. Dr. Thomas Dieterich, Präsident des Bundesarbeitsgerichts a.D.;
Wahlfach “Arbeitsrecht” im 1. und 2. Staatsexamen; Mitarbeit in der Arbeitsrechtskanzlei Walther Behrens & Partner, Hamburg, während des Referendariats). Im Anschluß an das Studium erfolgte die Promotion zum Thema “Rechtsfragen des
Sprecherausschußgesetzes” bei Prof. Dr. Dr.h.c. mult. Franz Gamillscheg, Institut für Arbeitsrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Dr. Kramer veröffentlicht regelmäßig Aufsätze in arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften (DB, NZA,
BB, Personal, AuR, AuA, ArbR Aktuell). Bitte klicken Sie auf Publikationen
, um hierzu Einzelheiten zu erfahren.Die Mandantschaft umfaßt mittelständische Unternehmen, Konzerne und Einzelpersonen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und leitenden
Angestellten), die ihre Rechtsposition fachanwaltlich beurteilt und verteidigt wissen wollen. Die Vertretung der Mandanten in gerichtlichen Verfahren erfolgt bundesweit. Dr. Kramer ist vertretungsberechtigt bei allen Arbeits- und
Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht . |
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Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht: insbesondere Kündigungsrecht; Abmahnungs
- und Zeugnisrecht; Kündigungsschutzrecht;
Arbeitsvertragsrecht;
Befristungsrecht; Dienstvertragsrecht; Betriebsverfassungsrecht |
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Funktionen und Mitgliedschaften Zweiter Vorsitzender der ständigen Einigungsstelle beim Nds.Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten; Mitglied des Beirates der Juristischen Studiengesellschaft Hannover; Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein und im Arbeitsgerichtsverband |
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Zur Kanzlei “Kanzleien in Deutschland”, 10. Aufl., Nomos Verlag 2009, gelangt zu folgendem Fazit:
“Brüggehagen + Kramer zählt wegen ihrer fachlichen Spezialisierung in Niedersachsen zu den führenden Kanzleien im Arbeitsrecht.” “Kanzleien in Deutschland”, 12. Aufl., Nomos Verlag 2011, gelangt zu folgendem Fazit: “
Brüggehagen + Kramer
ist eine angesehene Spezialkanzlei für Arbeitsrecht, deren Tätigkeitsschwerpunkt in Norddeutschland liegt. Die Kompetenz der Anwälte in arbeitsrechtlichen Belangen ist unbestritten. Dies gilt vor allem für ihre Prozesstätigkeit.” |
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Copyright © 2001/2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. jur. Stefan Kramer - Georgsplatz 19 - 30159 Hannover
Fon (0511) 807 407 30 - Fax (0511) 807 407 11 - E-Mail: kramer@dieArbeitsrechtler.de - Impressum
zuletzt geändert am Sonntag, 19. Juni 2011 |
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