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Bei der Freistellung von der Arbeitspflicht sollte der betroffene Arbeitnehmer umgehend folgendes klären:1. Besteht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der
arbeitsvertraglichen Regelungen gegen die Freistellung mit Aussicht auf Erfolg vorzugehen? 2. Bei Freistellung nach dem Ausspruch einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung: Hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen? 3.
Welche Folgen hat die Freistellungserklärung für den Urlaubsanspruch und etwaige Freizeitausgleichsansprüche wegen Überstunden? 4. Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur mündlich freistellt? |
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