Vertretung im Beschlussverfahren
Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren fallen insbesondere folgende Mandate an:
- Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
- Geltendmachung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten des Betriebsrats
- Zustimmungsersetzungsverfahren
- Geltendmachung von Unterrichtungs- und Auskunftsrechten des Betriebsrats
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüche