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Betriebsvereinbarung

Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Über Regelungsgegenstände, die der zwingenden Mitbestimmung (zB Regelungen zur elektronischen Zeiterfassung) unterliegen, wird die erforderliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen einer schriftlichen Betriebsvereinbarung dokumentiert. Es handelt sich um einen kollektivrechtlichen Vertrag mit normativer Wirkung für die im Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse, der zwischen den Betriebsparteien ausgehandelt wird. Auch in diesem Rahmen ist anwaltliches Geschick für die effektive Erreichung der vorher mit dem Mandanten festgelegten Ziele von besonderer Bedeutung.